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Blog · PV-Direktinvestment

PV-Investment — die Risiken, über die niemand spricht

Der Markt für PV-Direktinvestments wächst. Und mit ihm wächst die Zahl der Investoren, die zu spät merken, dass zwischen Exposé und Realität eine erhebliche Lücke klafft. Eine nüchterne Bestandsaufnahme – mit Checkliste vor der Unterschrift.

Aktualisiert: Juni 2026 · ca. 11 Min. Lesezeit · von Manuel Mai
Die fünf größten Risiken
  1. Die Anlage ist nicht rechtzeitig IAB-fertig – und der IAB fällt weg
  2. IAB-fertig ist nicht gleich ans Netz gegangen – Kredit läuft, Einnahmen nicht
  3. Die Investitionsstruktur ist falsch – und der IAB nicht möglich
  4. Der Anbieter ist insolvent – und dein Kapital hängt in einer halbfertigen Anlage
  5. Der Betriebsführungsvertrag bindet dich auf 20 Jahre an denselben Partner

Risiko 1: Die Anlage ist nicht rechtzeitig IAB-fertig

Wer einen IAB nach § 7g EStG bildet, muss innerhalb von drei Jahren tatsächlich investieren. Das ist die 3-Jahres-Frist nach § 7g Abs. 3 EStG. Wird sie nicht eingehalten, löst das Finanzamt den IAB rückwirkend auf – mit allen Konsequenzen: Steuernachzahlung plus Zinsen (Details: IAB-Auflösung 2026).

Soweit bekannt. Was viele nicht wissen: „Tatsächlich investiert" bedeutet nicht, dass die Anlage ans Netz gegangen ist oder Erträge erzeugt. Es bedeutet, dass die Anlage den Status der EEG-Inbetriebnahme nach § 3 Nr. 30 EEG 2023 erreicht hat. Und der ist deutlich niedriger als die meisten annehmen.

Laut § 3 Nr. 30 EEG 2023 ist eine Anlage in Betrieb genommen, wenn sie „fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde." Übersetzt: Module, DC-Kabel und Wechselrichter sind verbaut und verbunden. Mehr nicht.

Kein Netzanschluss, kein Funktionstest, keine erste Einspeisung, keine Betriebsbereitschaft im wirtschaftlichen Sinne. Die Anlage kann technisch mangelhaft sein, keinen Strom ins Netz liefern und trotzdem diesen Meilenstein erfüllen.

Das ist die gute Nachricht für den IAB: Die Hürde ist niedriger als gedacht. Wenn ein Anbieter dir sagt, die Anlage werde bis Ende des dritten Jahres „EEG-fertig" – also DC-fertig – sein, reicht das für die Fristwahrung nach § 7g Abs. 3 EStG aus.

Aber: Wenn auch dieser Meilenstein nicht rechtzeitig erreicht wird – wegen Lieferverzögerungen, Genehmigungsproblemen oder Insolvenzen auf der Anbieterseite – fällt der IAB komplett weg. Deshalb ist eine vertraglich fixierte Fertigstellungspflicht mit klarer Haftung des Anbieters entscheidend.

Risiko 2: IAB-fertig ist nicht gleich ans Netz gegangen

Das ist das Szenario, das im Markt am häufigsten auftritt – und das für Investoren am schmerzhaftesten ist.

Die Anlage hat den EEG-Inbetriebnahmestatus erreicht. Der IAB ist gerettet. Der Kaufpreis wurde zu 90 Prozent oder mehr bezahlt. Und dann: Monate vergehen, manchmal über ein Jahr, ohne dass die Anlage tatsächlich Strom einspeist und Erträge generiert.

Warum? Weil zwischen EEG-Inbetriebnahme und wirtschaftlichem Betrieb noch erhebliche Arbeiten und Kosten liegen:

In dieser Zeit läuft bei dir bereits alles: Der Kredit wird getilgt, Zinsen werden fällig, der Betriebsführungsvertrag ist aktiv. Einnahmen: null. Dieser Zeitraum kann – in ungünstigen Fällen und bei schlechter Vertragsgestaltung – ein Jahr oder länger dauern.

Das Risiko sitzt im Zahlungsplan: Viele Kaufverträge fordern den Großteil des Kaufpreises zur EEG-Inbetriebnahme – also zu einem Meilenstein, der noch keinen wirtschaftlichen Wert schafft. Der Anbieter hat sein Geld. Du trägst das Risiko der Fertigstellung.

Was schützt: Ein Zahlungsplan, der einen relevanten Kaufpreisanteil (mindestens 25 %) erst bei nachgewiesenem Netzanschluss und erfolgreicher erster Einspeisung fällig stellt. Damit bleibt das wirtschaftliche Interesse des Anbieters an einer vollständigen Fertigstellung erhalten.

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Risiko 3: Die Investitionsstruktur lässt den IAB nicht zu

Das ist der gefährlichste Fehler, weil er erst auffällt, wenn das Finanzamt prüft.

Der IAB nach § 7g EStG setzt voraus, dass du wirtschaftlicher Eigentümer eines beweglichen Wirtschaftsguts bist. Das klingt abstrakt, hat aber eine sehr konkrete Bedeutung: Du musst eine physisch abgrenzbare, technisch definierte Einheit kaufen und ihr Eigentümer werden. Eine Anlage, ein Anlagenabschnitt, ein klar definiertes Modul-Set mit Wechselrichter – das geht.

Was nicht geht: ein prozentualer Erlösanteil an einem Solarpark. Wer vertraglich „15 % der Einspeiseerträge von Solarpark Musterfeld" erhält, ist kein Eigentümer eines beweglichen Wirtschaftsguts. Er ist Mitinhaber einer Forderung, Gesellschafter einer GbR oder Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs – je nach Vertragsgestaltung. Das Finanzamt erkennt den IAB in diesen Konstruktionen typischerweise nicht an.

Im Markt gibt es Anbieter, die beide Modelle verkaufen – manchmal ohne den Unterschied klar zu machen. Das Exposé spricht von „deiner Anlage", der Vertrag enthält dann eine Bruchteilsgemeinschaft ohne klar abgegrenztes Wirtschaftsgut.

Was schützt: Den Kaufvertrag vor Unterschrift von einem Steuerberater prüfen lassen. Die Frage ist einfach: Welches spezifische Wirtschaftsgut wird auf mich übertragen? Wenn die Antwort vage ist oder auf Ertragsanteile verweist, ist Vorsicht geboten.

Risiko 4: Insolvenz des Anbieters

Die Jahre 2024 bis 2026 haben gezeigt, dass Insolvenzen bei Anbietern von PV-Direktinvestments kein theoretisches Risiko sind. Mehrere Anbieter, die noch 2023 aktive Vertriebsarbeit geleistet haben, befinden sich heute in Insolvenzverfahren. Investoren kämpfen darum, ihr Kapital zurückzubekommen – oft ohne Erfolg.

Das Problem: Viele Kaufverträge verlangen 90 Prozent des Kaufpreises zur EEG-Inbetriebnahme. Wenn der Anbieter zu diesem Zeitpunkt oder kurz danach insolvent geht, hast du eine DC-fertige Anlage ohne Netzanschluss – und der Netzanschluss, der noch fehlt, kostet typischerweise 40 bis 50 Prozent der Gesamtkosten. Du hast also fast den vollen Kaufpreis bezahlt, musst aber noch einmal erhebliche Summen aufwenden, um das Projekt mit einem neuen Partner fertigzustellen. In manchen Fällen übersteigen die Gesamtkosten 150 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Hinzu kommt: Bei einer Insolvenz des Betreibers ist dein Eigentum an der Anlage zwar geschützt – wenn die Eigentumsübertragung rechtssicher erfolgt ist. Aber das Grundstück ist gepachtet, die Betriebsgenehmigungen stehen auf den Anbieter, die Verträge mit dem Netzbetreiber ebenfalls. Das alles muss im Insolvenzfall neu organisiert werden.

Was schützt: Hohe Vorauszahlungen nur gegen Bankbürgschaft oder gesichertes Treuhandkonto. Ein Zahlungsplan, der sich an echten Fertigstellungsmeilensteinen orientiert. Eine Bonitätsprüfung des Anbieters vor Vertragsabschluss. Und das Eigentumsrecht, das klar und sofort mit Kaufvertragsabschluss auf dich übergeht – nicht erst bei Fertigstellung.

Risiko 5: Der Betriebsführungsvertrag — 20 Jahre mit dem falschen Partner

Wer eine PV-Anlage kauft, kauft gleichzeitig eine jahrzehntelange Beziehung mit dem Betreiber. Der Betriebsführungsvertrag regelt, wer die Anlage wartet, überwacht, versichert, mit dem Netzbetreiber abrechnet und dir die Erträge ausschüttet. Laufzeit: typischerweise 20 Jahre.

Dieser Vertrag steckt im Anhang des Kaufvertragspakets und wird selten mit derselben Sorgfalt gelesen wie der eigentliche Kaufvertrag. Das ist ein Fehler.

Typische Problempunkte in Betriebsführungsverträgen:

Wartungskosten: Werden Wartungskosten als Pauschale vereinbart oder nach Aufwand abgerechnet? Was passiert, wenn Modulpreise steigen oder Wechselrichter ausgetauscht werden müssen?

Monitoring: Hast du selbst Zugang zu den Ertragsdaten, oder bist du auf die Berichte des Betreibers angewiesen? Ohne eigenes Monitoring-Zugang kannst du Underperformance nur schwer nachweisen.

Kündigungsrechte: Unter welchen Bedingungen kannst du den Betriebsführungsvertrag kündigen? Was kostet ein Anbieterwechsel? In vielen Verträgen ist ein Wechsel faktisch unmöglich oder mit hohen Kosten verbunden.

Haftung bei Schlechterperformance: Was passiert, wenn die Anlage weniger Ertrag bringt als prognostiziert? Gibt es Mindestausschüttungsgarantien oder Performancegarantien? Oder liegt das Ertragsrisiko vollständig bei dir?

Interessenkonflikt: Wenn Käufer, Projektentwickler und Betreiber dasselbe Unternehmen sind oder eng verbunden sind, fehlt die unabhängige Kontrolle über den laufenden Betrieb.

Was schützt: Den Betriebsführungsvertrag genauso sorgfältig lesen wie den Kaufvertrag. Auf eigenen Monitoring-Zugang bestehen. Klare Kündigungsrechte bei dauerhafter Underperformance verlangen.

Checkliste: 9 Fragen vor der Unterschrift

Bevor du einen Kaufvertrag für ein PV-Direktinvestment unterschreibst, solltest du diese Fragen beantwortet haben:

1. Wirtschaftliches Eigentum: Welches konkrete Wirtschaftsgut wird auf mich übertragen? Kann ich es physisch benennen (Anzahl Module, Leistung, Standort, Wechselrichter)?

2. Kaufpreisstruktur: Wie viel des Kaufpreises ist fällig vor EEG-Inbetriebnahme, wie viel danach – und wie viel erst nach Netzanschluss und erster Einspeisung?

3. Absicherung von Vorauszahlungen: Gibt es eine Bankbürgschaft oder ein Treuhandkonto für hohe Anzahlungen?

4. Fertigstellungspflicht: Gibt es eine vertragliche Fertigstellungspflicht mit definiertem Datum und Vertragsstrafe bei Verzug?

5. IAB-Tauglichkeit: Hat der Steuerberater den Kaufvertrag auf IAB-Tauglichkeit geprüft? Ist die Eigentumsstruktur eindeutig?

6. Netzanschluss: Wann ist der Netzanschluss geplant? Wer trägt die Kosten für Verzögerungen oder Mehrkosten beim Netzanschluss?

7. Betriebsführungsvertrag: Was kosten Wartung und Betrieb jährlich? Habe ich eigenen Zugang zu Ertragsdaten? Unter welchen Bedingungen kann ich kündigen?

8. Bonität des Anbieters: Wie lange ist der Anbieter am Markt? Gibt es abgeschlossene Referenzprojekte, die ich besichtigen kann? Wie ist die Eigenkapitalausstattung?

9. Track Record: Wie viele Projekte hat der Anbieter erfolgreich ans Netz gebracht – und in welchem Zeitraum nach der EEG-Inbetriebnahme?

Ein Wort zur Vermittlung

Wir nennen keine Namen von Anbietern – weder zur Empfehlung noch zur Warnung. Was wir tun: Wir arbeiten mit Solarteuren und Projektentwicklern zusammen, deren Projekte und Vertragsstrukturen wir kennen und einschätzen können. Wenn du prüfen willst, ob ein konkretes Angebot die Punkte dieser Checkliste erfüllt, oder wenn du nach einem geprüften Projekt suchst, melde dich gerne. Wir schauen uns das gemeinsam an – ohne Verkaufsdruck, ohne Provision von Anbietern.

Nächster Schritt

Konkretes Angebot prüfen lassen

Du hast ein konkretes PV-Investment-Angebot auf dem Tisch? Wir gehen die 9-Punkte-Checkliste mit dir durch – ohne Verkaufsdruck, ohne Provision von Anbietern.

Projekt prüfen lassen →

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt allgemeine Marktrisiken und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Wende dich für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Projekts an einen Steuerberater und ggf. einen Rechtsanwalt.