Wie viel Steuern dir der IAB wirklich spart.
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Dein Einkommen nach allen Abzügen (§ 2 EStG)
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Die meisten Banken fordern 20 % – das ist Standard. Einzelne bieten auch 10 oder 15 % an.
Sweet-Spot: Größter IAB, bei dem deine Steuererstattung das Eigenkapital noch vollständig deckt. Kein Geld aus eigener Tasche nötig.
Mit einem IAB von 90.000 € sinkt deine Steuerlast auf 14.233 €.
Hinweis: Der IAB muss innerhalb von 3 Jahren tatsächlich investiert werden – sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst (zzgl. Nachzahlungszinsen nach § 233a AO: 1,8 % p. a. nach 15 Monaten Karenz).
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Planungshilfe — ersetzt keine steuerliche Beratung. § 32a EStG, § 7g EStG, § 3 SolZG.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Mit dem IAB nach § 7g EStG ziehst du bis zu 50 % der geplanten PV-Investition schon heute vom Gewinn ab – bevor die Anlage überhaupt läuft. Nutzen kann ihn jeder mit steuerpflichtigem Einkommen in Deutschland: Angestellte, Beamte, Rentner, Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Gesellschafter gleichermaßen. Für alle mit hoher Steuerlast ist es einer der wenigen legalen Hebel, die Steuerquote massiv zu senken und gleichzeitig Vermögen aufzubauen.
Was du zum IAB wissen musst
Was bringt der IAB in vier typischen Konstellationen?
Damit du dir ein Bild machen kannst, wie der IAB in typischen Konstellationen wirkt – hier vier ausgearbeitete Szenarien für 2026. Alle Berechnungen basieren auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, Familienstand ledig, ohne Kirchensteuer, mit Solidaritätszuschlag. Werte werden live aus der Rechner-Logik dieser Seite generiert – wenn sich Steuersätze ändern, ändert sich auch diese Tabelle.
| Zu versteuerndes Einkommen | PV-Investition | IAB (50 %) | Steuer ohne IAB | Steuer mit IAB | Erstattung |
|---|---|---|---|---|---|
| 80.000 € | 80.000 € | 40.000 € | 22.763 € | 7.209 € | 15.554 € |
| 120.000 € | 120.000 € | 60.000 € | 41.424 € | 14.233 € | 27.191 € |
| 180.000 € | 180.000 € | 90.000 € | 68.010 € | 27.463 € | 40.547 € |
| 250.000 € | 250.000 € | 125.000 € | 99.027 € | 43.639 € | 55.388 € |
Diese Werte sind Modellrechnungen und können von deiner individuellen Situation abweichen. Für eine konkrete Berechnung nutze den Rechner oben.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Vorab-Begünstigung nach § 7g EStG. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften (GmbH) können bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten einer Investition schon vor der Anschaffung gewinnmindernd vom Einkommen abziehen. Voraussetzung: Der Gewinn des Betriebs übersteigt 200.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht – und die geplante Investition wird innerhalb von drei Jahren tatsächlich durchgeführt.
Warum lohnt sich der IAB gerade bei Photovoltaikanlagen?
Eine PV-Anlage qualifiziert sich als bewegliches Wirtschaftsgut und ist damit IAB-fähig. In Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG, der degressiven AfA und der regulären linearen AfA können in den ersten drei Jahren nach Anschaffung mehr als 90 Prozent der Investitionssumme steuerlich wirksam abgeschrieben werden. Das macht die PV-Investition zu einem der stärksten legalen Steueroptimierungs-Hebel für Personen mit hoher Steuerlast.
Wer kann den IAB nutzen?
Grundsätzlich jeder mit steuerpflichtigem Einkommen in Deutschland. Die PV-Anlage wird als Gewerbe betrieben – das Gewerbe meldest du bei Inbetriebnahme der Anlage an, nicht vorab. Damit steht der IAB Angestellten, Beamten, Rentnern, Selbstständigen, Freiberuflern und GmbH-Gesellschaftern gleichermaßen offen. Das gilt sowohl für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, KG) als auch für Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH). Einzige Bedingung: Der Gewinn des Betriebs darf 200.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Die Höchstgrenze von 200.000 Euro IAB-Bestand gilt pro Betrieb. Wer mehrere steuerlich getrennte Betriebe führt, kann den IAB in jedem davon separat bilden – sofern ein nicht-steuerlicher Grund für die Aufteilung vorliegt.
Wie hoch ist die Steuerersparnis konkret?
Die Höhe der Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz und der geplanten Investitionssumme ab. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro und einer PV-Investition über 120.000 Euro entsteht ein IAB von 60.000 Euro. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen auf 60.000 Euro. Im Ergebnis sinkt deine Einkommensteuerlast um rund 21.000 Euro im laufenden Jahr. Der Rechner oben auf dieser Seite zeigt dir deine individuelle Berechnung.
Was passiert, wenn ich die Investition nicht durchführe?
Wenn die geplante Investition innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nicht durchgeführt wird, wird der IAB rückwirkend aufgelöst. Die ursprüngliche Steuerersparnis musst du nachzahlen. Nach § 233a AO gilt eine Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres – in dieser Zeit fallen keine Zinsen an. Erst danach werden Nachzahlungszinsen mit 1,8 Prozent pro Jahr berechnet. Damit ist die Rückabwicklung deutlich weniger belastend als früher mit dem alten Zinssatz von 6 Prozent.
Muss ich die PV-Anlage selbst auf meinem Dach installieren?
Nein. Du kannst eine PV-Anlage auch als reines Direktinvestment erwerben – zum Beispiel als Freiflächenanlage oder als Anteil an einem größeren Solarpark. Entscheidend ist, dass du wirtschaftlicher Eigentümer wirst, Einnahmen aus dem Betrieb erzielst und die Anlage zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt. Bei einem professionell strukturierten PV-Direktinvestment übernimmt ein spezialisierter Anbieter den Betrieb der Anlage komplett für dich.
Wie unterscheidet sich der IAB von der Sonderabschreibung?
Der IAB wird vor der Investition gebildet und reduziert den Gewinn um bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kommt im Jahr der tatsächlichen Anschaffung dazu – bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten können zusätzlich zur regulären Abschreibung sofort geltend gemacht werden. IAB und Sonderabschreibung lassen sich kombinieren, sodass in den ersten Jahren ein sehr hoher Anteil der Investition steuerlich wirksam wird.
Eignet sich der IAB auch für eine GmbH?
Ja. Kapitalgesellschaften können den IAB ebenso nutzen, solange der steuerliche Gewinn 200.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigt. Die Steuerersparnis liegt dann bei rund 30 Prozent (Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer) statt bei bis zu 47,5 Prozent (Einkommensteuer-Spitzensatz). Für Holding-Strukturen und Beteiligungsmodelle kann der IAB ein erheblicher Steuerhebel sein.