Ihre Abfindung – und das Finanzamt kassiert mit?
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) ziehen Sie 50 % einer geplanten PV-Investition sofort von Ihrem Einkommen ab – und senken so die Steuer auf Ihre Abfindung.
Warum eine Abfindung so teuer ist – und was Sie dagegen tun
Eine Abfindung landet meist im Spitzensteuersatz. Die Fünftelregelung mildert das, beseitigt es aber nicht. Der IAB setzt genau hier an.
Abfindung = Spitzensteuer
Eine einmalige hohe Zahlung trifft oft den höchsten Steuersatz. Ein erheblicher Teil geht direkt ans Finanzamt.
Der IAB senkt Ihr Einkommen
50 % einer geplanten PV-Investition ziehen Sie sofort vom zu versteuernden Einkommen ab – noch bevor die Anlage steht.
Das Timing entscheidet
Der IAB wirkt im Jahr seiner Bildung. Wer die Abfindung jetzt erhält, sollte jetzt handeln – nicht nächstes Jahr.
Was wir liefern
Geprüfte Photovoltaik-Direktinvestments, bei denen Sie die Anlage besitzen und als eigenes Gewerbe betreiben.
- Geprüfte Direktinvestments ab 40.000 € – passend zu Ihrer Abfindung
- Sie besitzen die Anlage – betrieben als Ihr eigenes Gewerbe
- 20 Jahre EEG-Vergütung als gesetzlich gesicherter Safe-Case
- Erfahrene Solarteure – Zusammenarbeit mit Handschlag-Qualität
- Auf Wunsch Unterstützung bei der Finanzierung
- Netzanschluss, Pacht & Statik gesichert – schlüsselfertig
- Volle Transparenz – Exposé und Ertragsgutachten vorab
- Ein Ansprechpartner von der Auswahl bis zur Inbetriebnahme
In 20 Minuten zu Ihrer Einschätzung
Sagen Sie uns kurz, wie hoch Ihre Abfindung ist und wann Sie sie erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie viel über den IAB realistisch drin ist – und welche Projekte dazu passen. Ehrlich, auch wenn es bei Ihnen nicht passt.
- Keine Vorabkosten, kein Verkaufsdruck
- 20-Minuten-Gespräch, dann konkrete Projekte
- Auf Wunsch Unterstützung bei der Finanzierung
- Wir sind Vermittler – für die Steuer bleibt Ihr Steuerberater zuständig